Baulicher Schallschutz / Schallimmissionsschutz
Die zunehmende Verlärmung unserer Umwelt durch Verkehr, Industrie und Gewerbe, aber auch die menschliche Nähe im engen Stadtraum, erfordert als Minimalziel die konsequente Umsetzung der gesetzlichen bzw. baurechtlichen Mindestanforderungen zum baulichen Schallschutz und zum Schallimmissionsschutz.
Die Ingenieurgesellschaft bsp. unterstützt die Planung und Bauausführung in der Realisierung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von akustischen Konfliktsituationen jedweder Art.
Unsere Beratungsleistungen:
- Planungsbegleitende Beratung für Neubauten und Sanierungsbauvorhaben einschließlich der Erstellung bauaufsichtlich erforderlicher Nachweise
- Beratung während der Bauausführung einschließlich stichprobenhafter Kontrollen auf der Baustelle (Qualitätssicherung)
- Erstellung softwaregestützter Immissionsprognosen für Bebauungspläne und Bauanträge (z.B. Nachweise nach DIN 18005, TA Lärm etc.) sowie Außenlärmprognosen zur Dimensionierung von Fassaden
- Erstellung von Lärmminderungsplänen nach BImSchG, Berechnungen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, Immissionsprognosen für Sport- und Freizeitlärm, Gewerbelärm
- Planung von Maßnahmen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz gemäß der EG-Richtlinie „Lärm”
- Planung von Maßnahmen zum Körperschall- , Schwingungs- und Erschütterungsschutz
- Erstellen von Bauteilkatalogen
- Sachverständigentätigkeit in Gerichtsverfahren